Haben Sie Typ II Diabetes und leiden bereits an einer Herz-Kreislauferkrankung wie:
- früherer Herzinfarkt
- Schlaganfall
- oder Durchblutungsstörungen im Bereich des Herzens (Einsatz eines Stents),
des Halses oder der Beine (sog. Schaufensterkrankheit)?
Sie erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.
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